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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden, englische Version

1. Allgemeines

1.1. Wir sind die Kazi Yetu UG, Stegelkoppel 12, 23560 Lübeck, Deutschland („Kazi Yetu“) und dies sind unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) für den Verkauf unserer Produkte an gewerbliche Händler („Händler“).

1.2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kazi Yetu gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Händlers erkennt Kazi Yetu nicht an, es sei denn, Kazi Yetu hätte ihrer Geltung in Textform zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Kazi Yetu in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Händlers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Händler (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Solche Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

2. Vertragsabschluss, Mindestbestellwert

2.1. Angaben zu Produkten und Preisen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die Produktabbildungen in Katalogen oder anderen Unterlagen oder auf unserer Homepage müssen nicht immer dem tatsächlichen Aussehen der gelieferten Produkte entsprechen. Ebenso können sich im Falle von Sortimentserneuerungen Änderungen im Aussehen und in den Produktspezifikationen ergeben.

2.3. Die Bestellung der Produkte durch den Händler gilt als verbindliches Vertragsangebot („Angebot“). Die Bestellung kann entweder im B2B-Bereich unserer Website oder per E-Mail (hello@kazi-yetu.com) erfolgen. Kazi Yetu ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme durch Kazi Yetu zustande, entweder durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der Produkte an den Kunden („Annahme“).

2.4. Für die erste Bestellung eines Einzelhändlers gilt ein Mindestbestellwert von 120,00 Euro. Für die erste Bestellung eines Großhändlers gilt ein Mindestbestellwert von 500,00 Euro.

3. Liefertermin, (Teil-)Lieferung und Rücktritt bei Leistungshindernissen

3.1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Stuttgart.

3.2. Auf Wunsch des Händlers wird die Bestellung an einen von ihm bestimmten Bestimmungsort versandt (Versand). Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Kazi Yetu berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.3. Unabhängig davon, ob der Versand durch den Händler selbst oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Händler über, sobald mit der Verladung der bereitgestellten Sendung begonnen wird oder der Händler seiner Verpflichtung zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.

3.4. Verzögert sich der vereinbarte Versand aufgrund von Umständen, die Kazi Yetu nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der getrennten Ware mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Händler auf diesen über.

3.5. Gerät der Händler in Annahmeverzug, ist Kazi Yetu berechtigt, die Ware für die Dauer des Annahmeverzugs des Händlers auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Kazi Yetu kann sich hierfür auch eines Spediteurs oder Lagerhalters bedienen. Kazi Yetu ist berechtigt, den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür wird eine Schadenspauschale in Höhe von 5 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Bestellung pro Monat vereinbart, maximal jedoch Euro 100,00. Kazi Yetu ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.

3.6 Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware dem Händler in handelsüblicher Verpackung geliefert.

3.7. Die Lieferzeit wird von Kazi Yetu mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferzeit ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss. Eine vereinbarte Leistungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf den Zugang der Auftragsbestätigung beim Händler folgt.

3.8. Ereignisse höherer Gewalt entbinden Kazi Yetu von der Verpflichtung zur termingerechten Lieferung. Können sich Kazi Yetu und der Händler nicht auf einen neuen verbindlichen Liefertermin einigen, stehen dem Händler alle gesetzlichen Rechte zu. Gleiches gilt, wenn Ereignisse höherer Gewalt bei einem Unterlieferanten von Kazi Yetu eintreten. In all diesen Fällen hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3.9. Kazi Yetu ist zudem berechtigt, im Falle eines behördlichen oder gerichtlichen Verbotes der Lieferung der Ware vom Vertrag zurückzutreten, sofern Kazi Yetu hiervon erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat.

3.10. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Unternehmer erforderlich.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

4.2. Erhöhen sich die Preise von Kazi Yetu und liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate, gelten die zum Lieferzeitpunkt aktuellen Preise.

4.3. Der Händler trägt die Versandkosten einschließlich der Verpackungskosten und einer Transportversicherung, sofern diese nicht von Kazi Yetu übernommen werden. Für Einzelhändler ist der Versand innerhalb Deutschlands ab einem Bestellwert von 200,00 EUR und innerhalb Europas ab einem Bestellwert von 400,00 EUR versandkostenfrei. Für Großhändler ist der Versand innerhalb Europas ab einem Bestellwert von 990,00 EUR versandkostenfrei.

4.4. Darüber hinaus trägt der Händler etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben. Sämtliche Einfuhrformalitäten erledigt der Händler in eigener Verantwortung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der fällige Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Bestellung zu zahlen. Kazi Yetu ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Kazi Yetu spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.2. Der Händler kann den Kaufpreis per Kreditkarte, PayPal oder per Banküberweisung bezahlen.

5.3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Händler in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Kazi Yetu behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

5.4. Eine Aufrechnung durch den Händler mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.5. Ein Leistungsverweigerungsrecht/Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 320 BGB) des Unternehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der dem Leistungsverweigerungsrecht zugrunde liegende Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6. Ist aufgrund objektiver Umstände eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Händlers eingetreten oder für die Zukunft zu erwarten und wird Kazi Yetu hiervon erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt, kann Kazi Yetu für weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder Lieferungen vorerst verweigern und die Ware erst in Rechnung stellen, wenn sie versandbereit ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Händler behält sich Kazi Yetu das Eigentum an den gelieferten Produkten („Vorbehaltsware“) vor. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Händler hat Kazi Yetu unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen. Der Händler hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in seinem Lager zu kennzeichnen und gesondert zu lagern.

6.2. Der Händler ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt der Händler bereits jetzt an Kazi Yetu ab. Kazi Yetu nimmt diese Abtretung an. Der Händler ist zur Einziehung der an Kazi Yetu abgetretenen Forderung ermächtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Händlers (insbesondere Zahlungsverzug) ist Kazi Yetu berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung gegenüber dem Händler zu widerrufen.

6.3. Bei Zahlungsverzug ist der Händler verpflichtet, Kazi Yetu unverzüglich alle für die Geltendmachung der Rechte aus dem einfachen oder verlängerten Eigentumsvorbehalt erforderlichen Informationen zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt uns bereits jetzt, die Abtretung in seinem Namen dem Kunden des Händlers anzuzeigen.

6.4. Übersteigt der realisierbare Wert der für Kazi Yetu bestehenden Sicherheiten die gesamten Forderungen gegen den Händler insgesamt um mehr als 10 %, ist Kazi Yetu auf Verlangen des Händlers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7. Gewährleistung

7.1. Für die Rechte des Händlers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.2. Kazi Yetu haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Händler bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Die Mängelansprüche des Händlers setzen weiterhin voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Rechte bei Mängeln der gelieferten Produkte kann der Händler nur geltend machen, wenn er die Produkte unverzüglich nach Lieferung untersucht und den Mangel spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung in Textform (per E-Mail) angezeigt hat. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist ab Entdeckung des Mangels.

7.3. Kazi Yetu haftet für die Mangelfreiheit der gelieferten Produkte. Bei Naturprodukten stellen biologisch bedingte Abweichungen in Form, Farbe und Struktur sowie hinsichtlich des Wirkstoffgehalts keinen Mangel dar, es sei denn, es werden bestimmte einzelvertraglich vereinbarte Parameter nicht eingehalten oder die Qualitätsabweichung geht über das übliche Maß hinaus. Im Übrigen bestehen bei unerheblichen Abweichungen von der Qualität keine Mängelansprüche.

7.4. Die Mängelansprüche des Händlers im Rahmen der Nacherfüllung beschränken sich auf die kostenlose Nachbesserung und Nachlieferung. Das Wahlrecht hierfür liegt bei Kazi Yetu.

7.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Händler – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.6. Eine Rücknahme von Produkten erfolgt nur im Falle einer berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die zur Rückgabe der Ware berechtigen. Die zurückgesandte Ware muss bei Anlieferung bei Kazi Yetu – abgesehen vom gerügten Mangel – unbeschädigt sein und zum Zeitpunkt der Rücksendung grundsätzlich eine Haltbarkeit gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens sechs Monaten aufweisen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch eine unzulässige Verkürzung der Verjährung von Ansprüchen erfolgt.

8. Haftung

8.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Kazi Yetu zwingend haftet, insbesondere

(i) nach dem Produkthaftungsgesetz,

(ii) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

(iii) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

(iv) bei Übernahme einer Garantie oder arglistiger Täuschung oder

(v) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung von Kazi Yetu verursacht wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

Die Haftung von Kazi Yetu in den Fällen der vorgenannten Ziffern i) bis iv) ist der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2. Soweit die Haftung von Kazi Yetu ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9. Verjährung

Mängelgewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche aus anderen Rechtsgründen verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Dies ist der Fall, wenn Kazi Yetu wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen einer Garantie oder wegen Arglist.

10. Datenschutz

10.1. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet Kazi Yetu als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die für die Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Händlers bzw. seiner Mitarbeiter. Kazi Yetu verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Anforderungen der DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

10.2. Verarbeitet der Händler personenbezogene Daten von Kazi Yetu oder personenbezogene Daten von Geschäftspartnern von Kazi Yetu im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung mit Kazi Yetu als (Unter-)Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO, schließen die Parteien die nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Der Händler wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Bestimmungen der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch den Händler, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien, werden in der nach Art. 28 DSGVO abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

11.1. Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist der Geschäftssitz von Kazi Yetu.

11.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Kazi Yetu und dem Händler gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so treten an ihre Stelle die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Im Falle etwaiger Widersprüche gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache .